Bitte fülle den Teil A des Antrags auf Erteilung eines Flughafenausweises und die Teile A, A1 und A2 des Antrags zur Zuverlässigkeitsüberprüfung vollständig elektronisch (nicht handschriftlich), sowie die Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung aus und sende uns beide (handschriftlich) unterschrieben als eingescannte Dokumente per E-Mail an bewerberservice-praktikum@fraport.de. Wenn du noch nicht volljährig bist, lass bitte auch eine/n Erziehungsberechtigte/n unterschreiben.
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Beantragung eines Flughafenausweises (GELB/BLAU/GRÜN+L) mit Zuverlässigkeitsüberprüfung
Achtung: Es müssen 2 Anträge ausgefüllt werden!
Bitte sende die Anträge, nicht wie auf der Seite des Ausweisdienstes angegeben, an flughafenausweise@fraport.de, sondern direkt an uns bewerberservice-praktikum@fraport.de.
1. Antrag Flughafenausweis (Neuantrag, Verlängerung, weitere Tätigkeit etc.)
Wir benötigen den Teil A des Antrags vollständig digital ausgefüllt und unterschrieben zurück. Der Teil B wird von uns ausgefüllt.
Persönliche Daten
Bitte gib deine persönlichen Daten sorgfältig und vollständig gemäß Aufführung im Ausweisdokument ein. Unvollständige Angaben (z. B. das Fehlen von weiteren Vornamen, früheren Namen, weiteren Nationalitäten, lückenlose Wohnsitzangaben) ebenso wie versehentlich unkorrekte Angaben (z.B. Zahlendreher bei Datumsangaben) führen dazu, dass die zuständige Luftsicherheitsbehörde die Antragsbearbeitung vorzeitig beendet. Die Zuverlässigkeit kann so gegebenenfalls nicht bzw. nicht rechtzeitig festgestellt werden.
2. Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ):
Wir benötigen die Teile A, A1 und A2 des Antrags vollständig digital ausgefüllt und unterschrieben zurück. Der Teil B wird von uns ausgefüllt.
Wohnsitze der letzten zehn Jahre
Bitte gib deine gemeldeten Wohnsitze der letzten zehn Jahre lückenlos an. Gib jeweils die vollständige Anschrift sowie die Dauer des Wohnsitzes an.
Beschäftigungszeiten der letzten fünf Jahre
Bitte gib alle Beschäftigungszeiten der letzten fünf Jahre lückenlos an und belege diese mit entsprechenden Nachweisen/Bescheinigungen. Dies umfasst auch Schul- und Studienzeiten. Führe gegebenenfalls auch Zeiten auf, in denen du nicht beschäftigt warst.
Um eine schnelle und ordnungsgemäße Bearbeitung deines Ausweisantrages bzw. die Einleitung/Anerkennung der Zuverlässigkeitsprüfung zu gewährleisten, lege bitte zwingend eine Passkopie oder eine Kopie des deutschen Personalausweises und deine Zeugnisse der letzten 5 Jahre (Halbjahres- und Jahreszeugnis) bei. Wir weisen dich darauf hin, dass beim Beifügen die Prüf- und Seriennummer auf der Kopie durch den Antragssteller geschwärzt werden sollte. Die Daten werden ausschließlich für den Datenabgleich bei erster Prüfung des Antrags verwendet und anschließend direkt vernichtet. Die Kopie wird nicht eingescannt oder gespeichert.
Wir können dir deine Stelle nur freihalten, wenn du uns die Dokumente bis spätestens 3 Monate vor Beginn zugesendet hast.
Weiterhin findest du eine Wegbeschreibung, die dir dabei behilflich sein soll, uns an deinem ersten Tag besser zu finden.
Am ersten Praktikumstag kommen die Schüler um 09.00 Uhr in die Unternehmenszentrale der Fraport AG (Gebäude 178). Das Gebäude liegt gegenüber von Tor 3 und ist öffentlich zugänglich.
Die Arbeitszeit beträgt 6 Stunden plus 60 Minuten Pause für Praktikanten unter 18 Jahren. 7,8 Stunden plus 30 Minuten Pause für Praktikanten über 18 Jahren. Diese Arbeitsstunden liegen zwischen 6:00 bis 20:00 Uhr und werden je nach Fachabteilung individuell vereinbart.
Die Schüler haben die Möglichkeit, in unserem Betriebsrestaurant ihr Mittagessen einzunehmen. Die Kosten hierfür betragen normalerweise € 2,50 bis € 3,00 täglich.
Die verantwortlichen Lehrer können ihre Schüler jederzeit nach vorheriger Terminabsprache mit dem/der jeweiligen Praktikumsbetreuer/-in vor Ort auf dem Flughafen treffen.
Bei Nichterscheinen am Arbeitsplatz ist außer der Schule auch die Praktikumsbetreuung zu benachrichtigen.
Die in den Ausbildungsstellen vorhandenen Maschinen, Geräte und Anlagen können bei unsachgemäßer Benutzung der Anwender auch Personen in der Umgebung gefährden. Deshalb dürfen alle Geräte nur nach vorheriger Einweisung eingeschaltet, benutzt und betrieben werden. Sollten während des Betriebes Störungen oder Schäden auftreten, sind die Anlagen oder Geräte sofort abzuschalten. Ebenfalls muss der zuständige Betreuer unverzüglich informiert werden.
Die besonderen Sicherheitsbelange auf dem Flughafen machen es erforderlich, das Verhalten diesen Bedingungen anzupassen. Insbesondere sind die Flughafenbenutzungsordnung, einschlägige Vorschriften sowie Anweisungen unseres Aufsichtspersonals unbedingt zu beachten.